Der Gesetzesentwurf
Das Bundesgesetz, mit dem das Schadenersatzrecht geändert wird (Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 – SchRÄG 2011) wurde am 16. Dezember 2010 von der damals amtierenden Justizministerin Dr. Claudia Bandion-Ortner vorgestellt.
Am 23. Februar 2011 endet die Begutachtungsfrist. Dann geht der Entwurf in den Nationalrat:
- die Präsidentin des Nationalrates weist den Antrag an einen Ausschuss zu
- der Ausschuss prüft den Gesetzesentwurf
- der Entwurf geht zurück in den Nationalrat, Änderungen sind noch möglich
- Abstimmung
- Beschluss
§ 1293 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 soll mit
1. Juni 2011 in Kraft treten. Die Bestimmung gilt für Kinder, die nach dem 31. Mai 2011
geboren werden.
Hier finden Sie den Gesetzesentwurf, die dazugehörigen Erläuterungen, den Besonderen Teil und das Begleitschreiben.
Ministerialentwurf-Gesetzestext.pdf
Der Entwurf ist auch abrufbar unter: